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   VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19.A   

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https://dejure.org/2021,44313
VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19.A (https://dejure.org/2021,44313)
VG Köln, Entscheidung vom 03.09.2021 - 25 K 4886/19.A (https://dejure.org/2021,44313)
VG Köln, Entscheidung vom 03. September 2021 - 25 K 4886/19.A (https://dejure.org/2021,44313)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Arnsberg, 03.08.2020 - 8 K 2903/17
    Auszug aus VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19
    Am 27.08.2021 verweist der Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 03.08.2020 - 8 K 2903/17.A -, auf dessen Begründung er Bezug nimmt.

    Soweit der Kläger sich schließlich mit Schriftsatz vom 27.08.2021 auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 03.08.2020 - 8 K 2903/17.A - beruft und damit sinngemäß die Gefahr von Misshandlungen im Falle der Einberufung zum Wehrdienst geltend macht, ist schon fraglich, ob der Kläger, der sich das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss, die Dreimonatsfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG eingehalten hat.

    Das gilt auch unter Berücksichtigung des von dem Verwaltungsgericht Arnsberg in dem Verfahren 8 K 2903/17.A eingeholten Gutachtens von Frau Dr. Savvidis vom 15.04.2019.

    Savvidis, Gutachten vom 15.04.2019 an VG Arnsberg - 8 K 2903/17.A -, S. 3.

    Savvidis, Gutachten vom 15.04.2019 an VG Arnsberg - 8 K 2903/17.A -, S. 8ff.

    Gutachten vom 15.04.2019 an VG Arnsberg - 8 K 2903/17.A -, S. 11f.

    Auswärtiges Amt, Lagebericht (Stand: April 2021), S. 10; Dr. Savvidis, Gutachten vom 15.04.2019 an VG Arnsberg - 8 K 2903/17.A -, S. 7.

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19
    BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 29.
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19
    BVerwG, Beschluss vom 13.02.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 6.
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19
    BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19 - juris, Rn. 20f.
  • VG Köln, 03.05.2021 - 25 K 1856/18
    Auszug aus VG Köln, 03.09.2021 - 25 K 4886/19
    Sofern das knappe Vorbringen des Klägers dahin zu verstehen sein sollte, dass er bislang nicht zur Musterung nach Armenien zurückgekehrt ist, obwohl er aufgrund seines Alters der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt, und deshalb ein Strafverfahren befürchtet, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer staatlichen Verfolgung, weil der Staat das Recht hat, eine Wehrpflicht zu normieren und den Verstoß dagegen zu pönalisieren, VG Köln, Urteil vom 03.05.2021 - 25 K 1856/18.A -, juris Rn. 30.
  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 3 A 272/20

    Armenien: Krieg betrifft nur einen Teil Armeniens; Keine Vorverfolgung; Keine

    Das Gericht geht aufgrund der geringen Zahl von Übergriffen auf Rekruten in der armenischen Armee nicht vom Bestehen eines realen Risikos aus, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit selbst Opfer einer erniedrigenden Behandlung zu werden oder einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt zu sein (Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in Armenien vom 20. Juni 2021, S. 10 f.; vgl. ebenso VG Köln unter Bezugnahme eines von dem Verwaltungsgericht Arnsberg im Verfahren 8 K 2903/17.A eingeholtes Sachverständigengutachten vom 15. April 2019, Urt. v. 3. September 2021 - 25 K 4886/19.A -, juris Rn. 39).

    Zu Fällen von Misshandlung von Ersatzdienstleistenden durch Vorgesetzte liegen keine Erkenntnisse vor Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in Armenien vom 20. Juni 2021, S. 11; VG Köln, Urt. v. 3. September 2021 - 25 K 4886/19.A -, juris Rn. 50).

  • VG Berlin, 20.12.2021 - 37 K 7.19
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass Übergriffe auf Rekruten in der armenischen Armee aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Zahl kein reales Risiko ("real risk") einer Misshandlung begründen (VG Köln, Urteil vom 3. September 2021 - 25 K 4886/19.A -, beck online Rz 32).
  • VG Berlin, 09.12.2021 - 37 K 7.19
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass Übergriffe auf Rekruten in der armenischen Armee aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Zahl kein reales Risiko ("real risk") einer Misshandlung begründen (VG Köln, Urteil vom 3. September 2021 - 25 K 4886/19.A -, beck online Rz 32).
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